Naturheilpraxis für Frauengesundheit

Behandlungskosten

Unsere Preise für Ihre Gesundheit

Liebe Patienten,

in unserer Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die wir Ihnen anbieten. Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Gern erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Vorgehensweise.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen:

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Sie erhalten eine Rechnung für ihre private Versicherung/ Beihilfe nach/analog GeBüH Rahmen,und/oder/auch analog dem Hufeland-Leistungsverzeichnis. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, via Überweisung, innerhalb 7 Tagen zahlbar.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung:

Für sie bieten wir folgende Konditionen an, um für alle unsere Patientinnen die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können

Die Kosten für Termine mit eingehender Anamnese¹ liegen für Selbstzahler:

Erstanamnese: 200€ (ca. 2 Stunden)

Folgetermine:  30 Minuten: 80€ 

                            60 Minuten: 100€

Termine können in der Praxis oder alternativ auch telefonisch bzw. via Online-Sprechstunde durchgeführt werden. 

Ihr Therapieplan und etwaige weitere Kosten werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Das Behandlungshonorar nach dem Selbstzahlerstundensatz wird nach jeder Behandlung in bar fällig. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler gibt es Quittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern und können n i c h t im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.

Beratungsleistungen via Telefon und/oder E-Mail, bei denen wir für Sie recherchieren, beratend oder klärend tätig werden, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Unsere Behandlungen sind so individuell, wie die Menschen, die wir behandelen. Daher richten sich die Therapieoptionen auch nach der persönlichen Lebenssituation unserer Patient/Innen.

Wichtige Hinweise:

  • Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, (Montagstermine entsprechend am Freitag) damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).
  • Beratungen via E-Mail und telefonische Beratungen werden mit dem oben genannten Stundensatz (Selbstzahler) bzw. der entsprechenden Ziffer aus dem Verzeichnis (GeBüH) berechnet.
  • Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarungen an.

 

¹ Aufnahme der Krankengeschichte